Für Ihre Werbung berechnet Amazon die Anzahl der Klicks, die Sie auf Ihre Werbeanzeigen erhalten. Auf Ihrer Verkäuferabrechnung wird Ihnen diese Summe als Werbekosten in Rechnung gestellt. Sie finden den Betrag im Abschnitt "Verkaufsgebühren" auf Ihrer Rechnung. Alle im Abrechnungszeitraum angefallenen Werbegebühren werden standardmäßig von dem von Ihnen angegebenen Verkäuferkonto abgebucht. Falls Ihr Verkäuferkonto über keine ausreichende Deckung verfügt, um die Werbekosten abzubuchen, wird die von Ihnen bei der Registrierung angegebene Kreditkarte mit dem Restbetrag belastet. Sollte es nicht möglich sein, den offenen Betrag auch nach wiederholtem Versuch von Ihrem Kreditkartenkonto abzubuchen, wird Ihr Werbekonto wegen Zahlungsverzug gesperrt.
Sie können jederzeit das Abrechnungsverfahren zu Kreditkartenabbuchung ändern. Immer wenn Ihre Kreditkarte belastet wird, erhalten Sie eine Rechnung. Das Abrechnungsdatum ist entweder das Ihrer monatlichen Rechnung oder jeweils das Datum, an dem sich Ihr Verfügungsrahmen geändert hat.
Ihre Kreditkarte wird in folgenden Fällen belastet:
Erstmalige Akkumulation von Klicks im Gesamtwert von 1,00 € (Diese Abbuchung dient auch zur Bestätigung Ihrer Kreditkarte.)
Alle folgenden gesammelten Klicks, die Ihren Verfügungsrahmen erfüllen oder überschreiten. Ihr Verfügungsrahmen steigt stufenweise an. Jedes Mal, wenn Sie Ihren derzeitigen Verfügungsrahmen erreichen und die Gebühren erfolgreich abgerechnet werden konnten, steigt Ihr Verfügungsrahmen um eine Stufe an: von 50 € zu 150 € zu 200 € zu 350 € und schließlich zu 500 €.
Der Restbetrag des vergangenen Monats wird unabhängig von Ihrem Verfügungsrahmen von Ihrem Konto abgebucht. Gebühren werden jeweils am dritten Tag eines jeden Monats geltend gemacht.
Hinweis: Die Belastung Ihrer Kreditkarte erfolgt immer dann, wenn Sie Ihren derzeitigen Verfügungsrahmen erreichen. Sollten Sie in einem Monat mehrmals Ihren Verfügungsrahmen erreichen und dieser sich somit ändern, kann Ihre Kreditkarte auch mehr als einmal im Monat belastet werden. Sollten Sie Ihren Verfügungsrahmen nicht überschreiten, erfolgt die Abrechnung einmal monatlich.